In zunehmendem Maße werden Ansässigkeitsbescheinigungen zur Vorlage bei ausländischen Steuerverwaltungen oder zur Vorlage bei anderen ausländischen Stellen bei den Finanzämtern angefordert. Hierfür werden dem Finanzamt entweder ausländische Vordrucke vorgelegt oder es wird gebeten, eine formlose Ansässigkeitsbescheinigung auszustellen. Bei der Ausstellung solcher Ansässigkeitsbescheinigungen bittet die OFD Folgendes zu beachten:
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