Nach bisheriger Verwaltungsauffassung kann eine Ausgleichszahlung dergestalt bemessen werden, dass der Minderheitsgesellschafter zusätzlich neben einem Festbetrag eine variable - gewinnabhängig ermittelte - Ausgleichszahlung erhält (BMF-Schreiben vom 13.09.1991,
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben bisher nicht abschließend erörtert, ob dieses BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist und ob das o. a. BMF-Schreiben ggf. mit einer Übergangsregelung aufgehoben wird.
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