Ab dem 01.01.2002 wird die Finanzverwaltung sämtliche steuerlichen Angelegenheiten nur noch in Euro abwickeln. Steuerfestsetzungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2001 enden, erfolgen stets in Euro, Steuererklärungen für Veranlagungszeiträume ab 2002 müssen in Euro abgegeben werden.
Dies hat zur Folge, dass die Festsetzung der Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer für Veranlagungszeiträume ab 2002 ausschließlich in Euro erfolgt. Der dementsprechende Betrag in DM wird dem Steuerpflichtigen nur noch nachrichtlich mitgeteilt. Die Festsetzung der Vorauszahlungen für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2001 erfolgt weiterhin in DM.
Im Hinblick auf diese Rechtslage wurde der o.g. Vordruck überarbeitet. Der neue Vordruck hat die Vordruck-Nummer 742/29.01.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|