In dem o. a Revisionsverfahren geht es um die Frage, ob eine Grunderwerbsteuerfestsetzung für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses nach Wegfall der Förderung nach dem EigZulG im Hinblick auf den erhöhten Steuersatz von 3,5 % noch verfassungsgemäß ist.
Die Rechtsfrage, ob der Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses der Grunderwerbsteuer unterworfen werden darf, war zwar bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Die Besteuerung wurde dabei stets als verfassungsgemäß bezeichnet (s. BFH-Beschluss vom 3.8.2005
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