Das für die Ausschüttungen in den Vorjahren angewandte vereinfachte Verfahren zur Ermäßigung der französischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden wurde für die deutschen Aktionäre der Firma Sanofi-Aventis, Paris, auch für die Ausschüttung des Jahres 2008 angewandt.
Die an diesem Verfahren teilnehmenden deutschen Anteilseigner haben ihre jeweilige Depotbank ermächtigt, für die Sanofi-Aventis-Aktien einen Antrag auf Auszahlung der Dividenden am Dividendenzahltag abzüglich einer Quellensteuer zum reduzierten Satz von 15 % (Artikel
Die Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung war in diesem Verfahren entbehrlich, da dem Bundeszentralamt für Steuern im Nachgang eine Liste über die an diesem Verfahren teilgenommenen Anteilseigner zur Verfügung gestellt wird. Diese Liste wurde zwischenzeitlich vom RZF aufbereitet. Die Daten werden als Kontrollmaterial an die IT-Stellen der einzelnen Festsetzungsfinanzämter übersandt.
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