Der nachstehende Erlass ist für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2007 mit der Maßgabe anzuwenden, als der Wert des Grund und Bodens nach den Grundsätzen der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Jahressteuergesetzes 2007 vom 2. April 2007 ( BStBl 2007 I, 314) aus dem Bodenrichtwert abzuleiten ist.
Ebenfalls ist zu beachten, dass nach §
Anlage:
Finanzministerium NRW
09.09.1997
S 3197 - 4 - V A 4
Zur Bedarfsbewertung von Krankenhäusern bitte ich von folgenden Grundsätzen auszugehen:
Krankenhäuser sind nach §
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