Die OFD Frankfurt/M. hat als Hauptort für die Bewertung von Bahnanlagen mit Schreiben v. 22.11.1999, Az.: S 3015 A - 10/1 - St III 31 (E) folgendes mitgeteilt:
Für den Neu- und Ausbau von Bahnstrecken (z. B. Köln-Frankfurt, Erfurt-Nürnberg, Nürnberg-München) erwirbt die Deutsche Bahn AG die im geplanten Streckenverlauf liegenden Grundstücke. Bei diesen Flächen handelt es sich zum großen Teil um land- und forstwirtschaftlich genutzte oder andere bislang grstpfl. Grundstücke.
Gem. § 4 Nr. 3a GrStG i. V. mit Abschn. 18
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