Das Fahrzeug des Typs „Renault Kangoo Rapid” ist verkehrs- und steuerrechtlich als Lkw einzustufen. Dies gilt auch bei einer Ausstattung des Fahrzeugs mit Rundumverglasung. Voraussetzung ist jedoch, daß das Fahrzeug nur über zwei Sitzplätze verfügt und nicht mit einer Rücksitzbank lieferbar ist.
Das Fahrzeug des Typs „Renault Kangoo” ist entsprechend der beigefügten Kurzbeschreibung als Pkw konzipiert und deshalb nach dem Hubraum und zusätzlich nach Schadstoffemissionen bzw. Kohlendioxidemissionen zu besteuern.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|