Das (, DStR 1998,
Es ist gefragt worden, ob diese Grundsätze entsprechend auch für Gemeinschaften anzuwenden sind.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wird die Auffassung vertreten, daß die Grundsätze des o. g. BMF-Schreibens und der zugrunde liegenden BFH-Rechtsprechung auch gelten, wenn an die Stelle einer Personengesellschaft eine Bruchteilsgemeinschaft, eine Gütergemeinschaft oder eine Erbengemeinschaft tritt.
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