| Autorin: Staaßen |
Die Regelbedarfsstufen sind in der Anlage zu § 28 SGB XII aufgeführt. Es handelt sich um eine Abbildung der finanziellen Bedarfe von Personen verschiedener Altersstufen sowie in unterschiedlichen Familien- und Wohnsituationen (§ 27a Abs. 2 Satz 2 SGB XII). So wird z.B. ein alleinlebender Erwachsener einer anderen Regelbedarfsstufe zugeordnet als ein Kind. Die Einteilung hat Auswirkung auf die Höhe der Leistung.
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