Sachverhalt

Autor: Hennig

Der alleinstehende und gesetzlich krankenversicherte 55-jährige Stefan Schmidt ist seit einem Sportunfall im Jahre 2019 querschnittgelähmt und nun auf einen Rollstuhl angewiesen. Nach langem Krankenhausaufenthalt lebt er wieder in seiner Wohnung in Köln. Es hat sich herausgestellt, dass er auch zukünftig auf umfangreiche pflegerische Hilfe angewiesen sein wird. Der medizinische Dienst (MDK) begutachtete Stefan Schmidt noch während der medizinischen Rehabilitation im Auftrag der Pflegekasse und stellte den Pflegegrad 4 fest.