Sachverhalt

Autor: Metz

Elvira Buchmacher erhält seit mehreren Jahren eine Witwenrente i.H.v. zzt. 995,74 € brutto monatlich. Grundlage dafür ist die Pensionszusage an ihren verstorbenen Ehemann Wilfried Buchmacher vom 02.01.1975, die in § 3 eine Witwenrente von 60 % des Ruhegeldes vorsieht. In der Pensionszusage ist in § 1 lediglich eine monatliche Renten- und keine einmalige Kapitalzahlung geregelt.

Der ehemalige Arbeitgeber von Wilfried Buchmacher hat Elvira Buchmacher vorgeschlagen, ihre monatlichen Ansprüche auf Witwenrente zum 01.08.2019 durch eine Einmalzahlung von 130.070 € brutto abzufinden. Gleichzeitig hat er angekündigt, dass er bei Nichtannahme des Abfindungsangebots die Rentenzahlung auf einen Pensionsfonds auslagern wird.

Elvira Buchmacher möchte wissen, wie Sie auf das Angebot reagieren soll.

Letzte redaktionelle Änderung: 14.10.2019