Sachverhalt

Autor: Metz

Barbara Krebs ist die Witwe des verstorbenen Ulrich Krebs. Er ist am 23.12.2018 im Alter von 74 Jahren verstorben. Er hat seine Frau geheiratet, als die Eheleute 56 (Ulrich) bzw. 35 (Barbara) Jahre alt waren.

Ulrich Krebs war 36 Jahre lang Arbeitnehmer der Fantasia-GmbH. Die Fantasia-GmbH erteilte ihm ein Versorgungsversprechen auf der Grundlage ihrer Pensionsordnung. Nach Nr. 5 der Pensionsordnung erhält ein Angestellter, der sein 50. Lebensjahr vollendet und mindestens zehn anrechenbare Dienstjahre bei der Firma zurückgelegt hat, im Fall des vorzeitigen Ruhestands auf eigenes Verlangen eine monatliche Pension nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Endet das Dienstverhältnis auf Veranlassung der Firma, erhält der Angestellte eine monatliche Pension, die sofort mit seinem Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand beginnt.

Gemäß Nr. 10 der Pensionsordnung erhält die Witwe des Verstorbenen, wenn dieser Rentenempfänger ist, eine Pension von der tatsächlich bezogenen Rente gemäß Nr. 8 der Pensionsordnung.

Die Fantasia-GmbH hat nach dem Tod von Ulrich Krebs die Zahlung der Witwenrente abgelehnt. Sie begründet diese Ablehnung wie folgt: