Sachverhalt

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

Familienvater Albert Schäfer hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.800 €. Davon versorgt er seine Ehefrau Melanie Schäfer, die Hausfrau ist, und seine zwei studierenden (volljährigen) Kinder, Michael (20 Jahre alt) und Klaudia (24 Jahre alt) Schäfer. Der angenommene Gesamtbedarf der Kinder beträgt 1.470 €. Albert Schäfer hat kein Vermögen. Er befürchtet, dass er Elternunterhalt für seinen Vater Horst Schäfer zahlen muss, weil dieser in ein Pflegeheim aufgenommen wurde. Vermögen ist auch bei Horst Schäfer nicht vorhanden. Sein Einkommen reicht nicht aus, um das Pflegeheim zu finanzieren.

Das Sozialamt hat Elternunterhalt geltend gemacht. Muss Albert Schäfer Unterhalt für seinen Vater leisten?

Letzte redaktionelle Änderung: 27.06.2022