Sachverhalt

Autorin: Melle

Heimbewohner Holger Hofmann leidet an Parkinson. Von Dezember 2015 bis zum 15.06.2017 war er in dem Pflegeheim von Beate Blaubecher untergebracht. Nach dem Wohn- und Betreuungsvertrag konnte er das Vertragsverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich kündigen. Ende Mai 2017 fand Holger Hofmann einen Pflegeplatz in einem anderen, auf die Pflege von Parkinsonpatienten spezialisierten Heim. Daraufhin kündigte er mit Schreiben vom 25.05.2017 den Wohn- und Betreuungsvertrag mit Beate Blaubecher zum 30.06.2017. Da in dem anderen Pflegeheim kurzfristig schon früher ein Platz frei wurde, zog Holger Hofmann bereits am 15.06.2017 aus Beate Blaubechers Heim aus und bezog am darauffolgenden Tag den neuen Pflegeplatz.

Beate Blaubecher stellte daraufhin Holger Hofmann - nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse für die erste Junihälfte 2017 - Heimkosten für den gesamten Monat Juni 2017 i.H.v. 1.200 € in Rechnung. Diesen Betrag zahlte er zunächst vollständig. Da für die zweite Junihälfte 2017 in Folge des Auszugs aus Beate Blaubechers Pflegeheim insoweit keine Sozialleistungen für Holger Hofmann erbracht wurden, verlangt er nunmehr die Rückerstattung der bezahlten 1.200 €. Das lehnt Beate Blaubecher ab.