Es ist gefragt worden, ob bei der Bewertung der Grundstücke eines Immobilien-Leasing-Fonds wegen der besonderen Verhältnisse bei Leasing-Gesellschaften vom Ansatz der Leasingraten als Jahresmiete abgesehen werden könne und stattdessen die übliche Miete maßgebend sei.
Dazu ist folgende Auffassung zu vertreten:
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