Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2007
Fristverlängerungen
Besondere Anforderung von Steuererklärungen
Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2008 über Steuererklärungsfristen 2007 (Fristenerlass 2007) sind im Bundessteuerblatt 2008 I, S 266, veröffentlicht.
Unverändert zu dem vorjährigen Verfahren wird die gesetzliche Abgabefrist des 31.05.2008 für Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden - einschließlich u.a. von Lohnsteuerhilfevereinen -, einheitlich allgemein auf den 31.12.2008 verlängert. Fristverlängerungen über den 31.12.2008 hinaus sind nur ausnahmsweise auf begründete Einzelanträge hin bis zum 28.02.2009 zu gewähren; Arbeitsüberlastung oder personelle Engpässe reichen dabei als Begründung nicht aus. Zur Ablehnung unbegründeter Anträge vgl. Kurzinfo AO -Nr. 20/06 vom 28.12.2006. Der in der Kurzinfo genannte Vordruck zur Ablehnung unbegründeter Anträge „A74cc” steht als Unifa-Vorlage „Steuererklärungen Ablehnung Frist über den 31.12. hinaus” im Dokumentenmanager unter
Arbeitnehmerstelle\Anforderung Steuererklärung\
Veranlagung\Anforderung Steuererklärung\
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