Werbungskosten-Pauschbetragsregelungen für ehrenamtliche Mitarbeiter
des Luftschutzsanitätsdienstes des DRK
des Bundesverbandes für den Selbstschutz
des Luftschutzhilfsdienstes
des Technischen Hilfswerks
sind ab 1.1.1998 aufgehoben. Diese Aufgaben wurden im Zivilschutzneuordnungsgesetz v. 25.3.1997, BGBl I S.
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