Überlassen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vor dem 1. Januar 2002 Euro-Starterpakete (in Verpackungen zusammengefasste Euromünzen zum Kurswert von 20 DM), sind diese im Rahmen der für Sachbezüge geltenden Freigrenze von 50 DM steuerfrei. Wird je Arbeitnehmer nicht mehr als ein Euro-Starterpaket überlassen, ist aus Vereinfachungsgründen von der Prüfung abzusehen, ob der Freibetrag bereits durch andere Vorteile ausgeschöpft ist.
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