FNA : 860-3
Fassung vom 24.03.1997
Inkrafttreten der Fassung: 01.01.1998
Zuletzt geändert durch:Neunundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 19.07.2024 (BGBl. I Nr. 249)
Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt Grundsätze § 1 Ziele der Arbeitsförderung § 2 Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit § 3 Leistungen der Arbeitsförderung § 4 Vorrang der Vermittlung § 5 Vorrang der aktiven Arbeitsförderung § 6 (weggefallen) § 7 Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung § 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf § 8 a (weggefallen) § 8 b (weggefallen) § 9 Ortsnahe Leistungserbringung § 9 a Zusammenarbeit mit den für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständige... § 10 (weggefallen) § 11 (weggefallen) Zweiter Abschnitt Berechtigte § 12 Geltung der Begriffsbestimmungen § 13 Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter § 14 Auszubildende § 15 Ausbildung- und Arbeitsuchende § 16 Arbeitslose § 17 Drohende Arbeitslosigkeit § 18 Langzeitarbeitslose § 19 Menschen mit Behinderungen § 20 Berufsrückkehrende § 21 Träger Dritter Abschnitt Verhältnis der Leistungen aktiver Arbeitsförderung zu anderen Leistungen § 22 Verhältnis zu anderen Leistungen § 23 Vorleistungspflicht der Arbeitsförderung
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