I.
Der Kläger hatte 1975 von seiner Mutter deren landwirtschaftliches Anwesen übernommen und als Gegenleistung mit ihr ein Leibgedinge vereinbart. Am 22. Oktober 1990 wurde die Mutter des Klägers in ein Pflegeheim aufgenommen. Am 23. November 1990 vereinbarte sie, vertreten durch den Bruder des Klägers als ihren Betreuer, mit dem Kläger, daß dieser zur Abgeltung seiner Verpflichtungen aus dem Leibgedingsvertrag ab dem 1. November 1990 monatlich 250 DM an sie zahlen solle. Diese Vereinbarung wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt.
|
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|