Verfahrensrechtliche Handhabung

Autor: Nau

Es ist möglich, bei der Rentenantragstellung unterschiedliche Rentenarten zeitgleich zu beantragen, so z.B. eine Altersrente für langjährig Versicherte einerseits und eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen andererseits. Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn bei der Antragstellung bereits ein Verwaltungsverfahren (Feststellungs- bzw. Widerspruchsverfahren) bezüglich einer Feststellung nach dem SGB IX (Schwerbehinderung) anhängig ist.

Da gem. § 34 Abs. 4 SGB VI nach bindender Feststellung einer Rente wegen Alters durch einen Rentenbescheid der Wechsel in eine Rente wegen Erwerbsminderung oder in eine (günstigere) andere Rente wegen Alters ausgeschlossen ist, ist bei doppelgleisiger Rentenantragstellung darauf zu achten, dass gegen den zuerst ausgefertigten Rentenbescheid Widerspruch erhoben werden muss.