Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 11. September 2023 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Das als Rechtsbeschwerde auszulegende Rechtsmittel des Antragstellers vom 28. Dezember 2023 ist gemäß §
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