Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

1. Vollmacht, insbesondere Vorsorgevollmacht

Ich, ...

geboren am ... in ..., wohnhaft ...,

Personalausweis Nr. ..., gültig bis zum ... ausgestellt von ...

 

- nachstehend "Vollmachtgeber"/"Vollmachtgeberin" genannt -

bevollmächtige

hiermit

1. meine Ehefrau/meinen Ehemann ..., geboren am ..., wohnhaft ...,

2. meine Tochter ..., geboren am ..., wohnhaft ...,und

3. meinen Sohn ..., geboren am ..., wohnhaft ...

- jeweils nachfolgend "Bevollmächtigter"/"Bevollmächtigte" genannt -

mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, soweit eine Vertretung gesetzlich überhaupt zulässig ist.

Jeder der vorgenannten Bevollmächtigten ist einzelvertretungsberechtigt.

Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind die Bevollmächtigten jeweils befreit, sie sind somit befugt, in meinem Namen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vorzunehmen.

Oder: Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB wird ihnen ausdrücklich nicht erteilt (aber dann bei den folgenden Befugnissen, insbesondere bei Unternehmen und Beteiligungen, ebenfalls berücksichtigen).

Sie können für bestimmte Arten von Geschäften oder für einzelne Geschäfte hinsichtlich vermögensrechtlicher Angelegenheiten Untervollmacht erteilen. In persönlichen Angelegenheiten ist die Erteilung von Untervollmachten nicht zulässig.

Oder: Die Erteilung von Untervollmachten ist nicht gestattet/ist nur zugunsten .