I.
In der Gründungsversammlung vom 02.03.2002 stellten die 29 erschienenen Gründungsmitglieder des Vereins dessen Satzung fest und wählten gemäß § 12 der Satzung die eingangs genannten vier Mitglieder zum Vorstand.
Soweit dies im vorliegenden Verfahren von Interesse ist, hat die Satzung des Vereins folgenden Wortlaut:
§ 2 Zweck des Vereines
Zweck des Vereines ist die Durchführung von Reisen im In- und Ausland sowie zu kulturellen Veranstaltungen.
§ 3 Ziele und Aufgaben
Der will gemäß den Bestimmungen der Satzung des K und des Generalstatutes des Internationalen K
1. seine Mitglieder befähigen, sich als Christen in der Welt und damit in Familie, Freizeit, Gesellschaft und Staat zu bewahren;
2. seinen Mitgliedern, aber auch Nichtmitgliedern, Lebenshilfen anbieten;
3. durch die Aktivitäten seiner Mitglieder das Gemeinwohl fördern;
4. eine familienhafte Gemeinschaft im Sinne des K bei allen Veranstaltungen bilden;
5. ältere und alleinstehende Menschen integrieren;
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