- unbesetzt - H 3.51 Hinweise Freiwillige Sonderzahlungen an Arbeitnehmer eines konzernverbundenen Unternehmens sind keine steuerfreien Trinkgelder (>BFH vom 3. 5. 2007 - BStBl II S. 712). Spielbanktronc Aus dem Spielbanktronc finanzierte Zahlungen an die Arbeitnehmer der Spielbank sind keine steuerfreien Trinkgelder (>BFH vom 18. 12. 2008 - BStBl 2009 II S. █ - VI R 49/06).
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