I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahrensburg vom 21.06.2023 (Datum der Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle) zu Ziffer 1. seines Tenors geändert und wie folgt gefasst:
Das Kind X, geboren am 15.09.2021, wird von den Beteiligten zu 1. und 2. gemeinschaftlich als Kind angenommen.
Das Kind X erhält als Geburtsnamen den Ehenamen der Beteiligten zu 1. und 2.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für die Beschwerde ist abzusehen. Die außergerichtlichen Kosten der Beschwerde trägt jeder Beteiligte selbst.
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. richtet sich gegen die Zurückweisung des Antrags, die Annahme des Kindes X als Kind der Beteiligten zu 1. und 2. auszusprechen.
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