3 Schnittstellen im Seniorenrecht

Autoren: Klatt/Blusz/Rothmund

Soweit der Mandant Beratungen im Seniorenrecht bzw. Seniorensteuerrecht wünscht, wird er dabei nur selten einen fest umrissenen Problembereich benennen können. Der Mandant erwartet nicht nur eine Problemlösung, er erwartet vielmehr zunächst eine umfassende Problemdarstellung. Das führt dazu, dass der Anwalt in seinen Beratungsbereichen sehr schnell Probleme aus verschiedenen Rechtsbereichen zusammentragen muss. Der Steuerberater auf der anderen Seite ist oft auf die rechtliche Vorbereitung angewiesen. Gerade im Bereich der Nachlassplanung geht das selten ohne das andere - der Mandant wird den Rechtsanwalt und den Steuerberater für eine vollständige Beratung benötigen. Seniorenspezifische Fragestellungen befassen sich im Schwerpunkt mit Rechtsfragen des Sozialrechts, des Erbrechts und des Arbeitsrechts und im Weiteren mit solchen des Medizinrechts und des Wohnungsmietrechts. Auf alle Bereiche bezogen ist insbesondere auch das Steuerrecht zu berücksichtigen. Unter Beachtung der anwaltlichen Pflicht zur umfassenden Beratung bedeutet dies für den Anwalt, dass er nur dann einen fachkundigen Blick haben kann, wenn er nicht nur sein Spezialgebiet, sondern auch benachbarte Rechtsgebiete in seinen Grundlagen beherrscht. Für den Steuerberater bedeutet dies, dass er ein grundlegendes Verständnis für die rechtlichen Anknüpfungspunkte der steuerlich relevanten Fragen in der Seniorenberatung haben sollte.

3.1 Sozialrecht