Kurzüberblick

Autor: Nau

Folgende Möglichkeiten des Rentenbezugs existieren:

die Rentenanwartschaften,

die im Einzelfall möglichen vorgezogenen Altersrenten (Anspruchsvoraussetzungen, Anspruchsbeginn, Hinzuverdienstgrenze),

die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Rente,

den - zur GRV-Rente (Gesetzliche Rentenversicherung) flankierenden - Bezug einer Betriebsrente sowie

das Kontenklärungsverfahren in der GRV.

Die Anspruchsgrundlagen für die Rente wegen Alters bilden die §§ 35 - 40 SGB VI mit Modifikationen zu den einzelnen Rentenarten in §§ 235 - 239 SGB VI. Einen Überblick über alle Rentenarten gibt § 33 SGB VI. § 34 SGB VI enthält Grundsätze zur Wartezeit und zum Hinzuverdienst beim Rentenbezug.

Letzte redaktionelle Änderung: 13.09.2021