Sachverhalt

Autor: Nau

Dieter Büchner, geboren am 06.01.1954, Alter 64 Jahre (Stand August 2018), steht in einem Beschäftigungsverhältnis als Maschinenschlosser auf einem städtischen Bauhof. Er arbeitet derzeit vollschichtig mit 38,5 Stunden pro Woche und ist gesundheitlich durch verschiedene Erkrankungen im Hinblick auf die Bewältigung seiner Arbeitsleistung massiv eingeschränkt.

Aufgrund eines rechtskräftigen Scheidungsurteils des Familiengerichts wurden vor dem Hintergrund des durchgeführten Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften bezogen auf das Ende der Ehezeit aus dem Versicherungskonto von Dieter Büchner auf das Versicherungskonto seiner ersten Ehefrau, Hannelore Büchner, übertragen. Diese betragen 120 € pro Monat der gesetzlichen Rentenansprüche und die Hälfte des Kapitals aus der betrieblichen Altersversorgung, das in 15 Ehejahren angespart wurde. Dieter Büchner hat im Fall seiner Verrentung, weil er bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt ist, einen Anspruch auf eine Zusatzversorgung durch die VBL (Betriebsrente).

Aufgrund seiner angeschlagenen gesundheitlichen Situation möchte Dieter Büchner zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Rente aus der GRV in Anspruch nehmen. Bis auf die letzte Renteninformation der DRV Westfalen und einen Versicherungsverlauf aus dem Jahr 2013 liegen ihm keine Unterlagen des Rententrägers zu seinen Rentenanwartschaften vor.