Lösung

Autor: Metz

Zur Vorbereitung der Klage sind die Berechnungen zur Rentenanpassung durchzuführen. Die Angaben zur Entwicklung des Verbraucherpreisindexes sind öffentlich zugänglich.1)

Mit den gewonnenen Daten ist eine Vergleichsrechnung zu machen zwischen den Beträgen, die nach dem Verbraucherpreisindex vom Arbeitgeber zu zahlen gewesen wären, und den Beträgen, die der Arbeitgeber gezahlt hat. Diese Vergleichsrechnung muss sich auf den gesamten Zeitraum seit Beginn der Rentenzahlung beziehen. Die Differenz kann dann im Klageweg geltend gemacht werden.

1)

Verbraucherpreisindex abrufbar auf der Internetseite des statistischen Bundesamts: www.destatis.de.

Letzte redaktionelle Änderung: 09.10.2019