Autor: Metz |
Der Arbeitgeber hat ein Angebot gemacht, auf das die Mandantin reagieren muss, um ihre Position zu sichern. Es ist deshalb ein Schriftsatz zu erstellen.
Der Gegenstandswert nach dem RVG ist nach der Höhe des Abfindungsbetrags zu berechnen, da der Sachgegenstand nicht die Rente, sondern die Abfindung ist.
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