3.2 Ausgewählte ertragsteuerliche Besonderheiten

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner

3.2.1 Sonderbetriebsvermögen

Im Todes- oder Schenkungsfall kommt es meist zu einer Buchwertfortführung (§  6 Abs.  3 EStG). Dies ist aber u.U. nicht zwingend. Gerade in dem vorstehend geschilderten Beispiel kann es auch zu ungewollten ertragsteuerlichen Konsequenzen kommen, wenn (ggf. unerwartetes) Sonderbetriebsvermögen vorhanden ist:

Beispiel (Fortführung)2)

Die Max und Moritz GmbH & Co. KG hatte steuerliches Betriebsvermögen. Im Sonderbetriebsvermögen von Max Maier befand sich ein Grundstück, das von der GmbH & Co. KG betrieblich genutzt wurde.