Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner |
Im Todes- oder Schenkungsfall kommt es meist zu einer Buchwertfortführung (§ 6 Abs. 3 EStG). Dies ist aber u.U. nicht zwingend. Gerade in dem vorstehend geschilderten Beispiel kann es auch zu ungewollten ertragsteuerlichen Konsequenzen kommen, wenn (ggf. unerwartetes) Sonderbetriebsvermögen vorhanden ist:
Beispiel (Fortführung)2)Die Max und Moritz GmbH & Co. KG hatte steuerliches Betriebsvermögen. Im Sonderbetriebsvermögen von Max Maier befand sich ein Grundstück, das von der GmbH & Co. KG betrieblich genutzt wurde. |
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|