Die liechtensteinische Familienstiftung im Zivil- und Steuerrecht

Neben der Resonanz auf die deutsche Familienstiftung wächst in der Praxis vermehrt das Interesse an Gestaltungen mit liechtensteinischen Familienstiftungen. Wesentliche Gründe hierfür sind u.a. die schnelle und unkomplizierte Errichtung, die Flexibilität des liechtensteinischen Stiftungsrechts sowie das Ausbleiben der Erbersatzsteuer und die Möglichkeit einer geringen laufenden Ertragsteuerbelastung. Nachfolgend wird daher auch das Rechtsinstitut der liechtensteinischen Familienstiftung aus zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht einer näheren Betrachtung unterzogen.