4.3 Grundzüge der steuerlichen Behandlung des Familienpools

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner

4.3.1 Schenkung- und ertragsteuerliche Aspekte bei der Rechtswahl der Familiengesellschaft

Die Entscheidung, eine eigene Familiengesellschaft zu gründen, beruht meist auf gesellschaftsrechtlichen und schenkung- bzw. erbschaftsteuerlichen Erwägungen. Der Haupteffekt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt in der mehrfachen Ausnutzung der Freibeträge des §  16 ErbStG durch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen der mit dem Familienvermögen bestückten Familiengesellschaft an die nachfolgende Generation. So kann Vermögen bereits auf die nachfolgende Generation übertragen werden, die ältere Generation weiterhin über das Vermögen verfügen und einen direkten Zugriff von den übrigen Beteiligten an der Familiengesellschaft verhindern.

Bei der Gründung einer Familiengesellschaft müssen jedoch auch die ertragsteuerlichen Folgen bedacht und in die Entscheidung einbezogen werden. Diese unterscheiden sich je nach Rechtsform und Vermögenszusammensetzung der Familiengesellschaft und können auf die individuelle Ausgestaltung abgestimmt werden.

4.3.2 Die Familiengesellschaft als vermögensverwaltende Personengesellschaft

In der Praxis erfolgt die Gründung einer Familiengesellschaft oft in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft, meist als GbR.

4.3.2.1 Besteuerung von Einlagen in die Gesellschaft