2.3 Vorweggenommene Erbfolge

Autoren: Kestler/Blusz/Rothmund/Hübner

2.3.1 Schenkungsteuerliche Behandlung

Die vorweggenommene Erbfolge unterliegt dem schenkungsteuerlichen Zugriff. Zu berücksichtigen sind Fragen der Umsatzsteuer und der Grunderwerbsteuer. Nur komplett unentgeltliche Übertragungen unter Verwandten sind grunderwerbsteuerfrei.

Eine Schenkung unter Lebenden ist jede freigebige Zuwendung, durch die eine andere Person auf Kosten des Schenkenden bereichert wird. Der Schenkungsteuer unterliegt der steuerpflichtige Erwerb. Für die Bewertung ist die Ausführung der Schenkung maßgeblich. Bei Grundstücksübertragungen wird hierbei auf die Auflassung abgestellt. Von den zugrundeliegenden Werten sind die Steuerbefreiungen nach den §§  13 ff. ErbStG abzuziehen (siehe oben 2.2) Danach erfolgt der Abzug des persönlichen Freibetrags (siehe oben 2.1) sowie die etwaige Ermittlung von Vorschenkungen gem. §  14 ErbStG.