Sachverhalt

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

Die Eheleute Nico und Nina Villeberg waren 30 Jahre als selbständige Geschäftsleute tätig. Nun sind sie Privatiers. Ausgezahlte Lebensversicherungen haben sie gut angelegt. Sie leben von Entnahmen aus ihrem Bankvermögen. Nina und Nico Villeberg haben keine Kinder. Sie wohnen zur Miete, Wohneigentum ist nicht vorhanden.

Nina Villebergs Mutter Emma Klaasen kann sich nicht mehr allein versorgen und kommt in ein Altersheim. Ihr Bedarf ist zutreffend festgestellt. Sie besitzt weder Vermögen, noch reicht ihr Einkommen aus, um die Kosten eines Heimaufenthalts aus eigenen Mitteln zu decken.

Nina Villeberg ist Emma Klaasens einziges Kind. Muss sie ihrer Mutter Emma Klaasen Elternunterhalt zahlen?

Letzte redaktionelle Änderung: 27.06.2022