Sachverhalt

Autoren: Mainz-Kwasniok/Klatt

Der 98-jährige Wendelin Hintze lebt seit 18 Jahren im Altersheim. Seine Rente deckt die anfallenden Kosten nicht ab, so dass er den Restbetrag monatlich aus seinem Vermögen gezahlt hat. Dieses ist nun fast aufgebraucht, es zeichnet sich ab, dass Verarmung in vier Monaten eintreten wird.

Sein Sohn Clemens Hintze ist Vorstandsvorsitzender eines großen Unternehmens mit einem Jahreseinkommen von 225.000 €. Da Wendelin Hintze die Heirat seines Sohns mit Clara Hintze nicht gut geheißen hat, ist das Verhältnis der beiden seit Jahren zerrüttet; es ist nicht davon auszugehen, dass Clemens Hintze seinen Vater freiwillig unterstützen wird.

Wedelin Hintze hat Angst, seine gewohnte Umgebung verlassen zu müssen und möchte seinen Sohn auf den fehlenden Betrag für die Unterdeckung der Heimkosten in Anspruch nehmen. Ist dies möglich?

Letzte redaktionelle Änderung: 27.06.2022