5 Nicht- und Schlechtleistung

Autorin: von Einem

Auch während der Dauer des Wohn- und Betreuungsvertragsverhältnisses sind vom Unternehmer - etwa bei einer Anpassung der Leistungen bei Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs gem. § 8 WBVG und bei einer Entgelterhöhung bei Änderung der Berechnungsgrundlagen gem. § 9 WBVG - besondere Formvorschriften zu berücksichtigen (siehe dazu Mandatssituation 9.4). In § 10 WBVG ist ein besonderes Minderungsrecht bei Nicht- oder Schlechtleistung vorgesehen, das neben weitergehenden zivilrechtlichen Ansprüchen steht und rückwirkend für die letzten sechs Monate geltend gemacht werden kann.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.10.2019