Sachverhalt

Autorin: Melle

Brigitte Altenberg ist Betreiberin eines Pflegeheims. Rentnerin Rita Overweg erteilte ihrer Tochter Tina Overweg für die Verwaltung ihres Vermögens und der laufenden Einkünfte eine General-/Vorsorgevollmacht. Rita Overweg leidet an Demenz. Der Abschluss eines Heimvertrags mit Brigitte Altenberg steht kurz bevor. Brigitte Altenberg wies Tina Overweg ordnungsgemäß auf ihr Leistungsangebot hin. Bei Vertragsschluss teilte sie Tina Overweg mit, dass es ihr entscheidend darauf ankomme, dass Tina Overweg in ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigte dafür Sorge trage, dass der monatliche Heimkostenanteil von Rita Overweg von deren Konto an sie, Brigitte Altenberg, unmittelbar weitergeleitet werde. Die anfallenden Heimkosten wurden zum größten Teil durch öffentliche Kostenträger übernommen. Der verbleibende Eigenanteil sollte mit den Rita Overweg zustehenden Rentenzahlungen von deren Konto beglichen werden.

Tina Overweg sicherte als Bevollmächtigte eine entsprechende Weiterleitung der Gelder an Brigitte Altenberg zu. Ohne diese Zusicherung hätte Brigitte Altenberg den Heimvertrag nicht abgeschlossen, da andernfalls die Gefahr bestanden hätte, dass der von Rita Overweg zu tragende Heimkostenanteil nicht beglichen würde. Am 15.08.2015 wurde ein entsprechender Heimvertrag abgeschlossen.