Verfahrensrechtliche Handhabung

Autorin: Melle

Immer häufiger kommt es vor, dass sich Verbraucher auf einen Schriftformmangel berufen, weil sie sich von einem "lästigen", für sie unvorteilhaften Heimvertrag lösen wollen. Das Problem der "vorgeschobenen Gründe" (z.B. bei Aussicht auf einen besseren Heimplatz) ist schwierig zu handhaben. Es ist i.d.R. nicht treuwidrig, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen.1)

Ausnahmsweise, wenn die vorzeitige Kündigung zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, ist es rechtsmissbräuchlich, sich auf den Formmangel zu berufen.

Beispiele

Rechtsmissbräuchliches Verhalten liegt vor,

wenn ein Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten hat,2)

wenn eine der Schriftform nicht genügende Vertragsänderung nur denjenigen begünstigt, der sich auf den Schriftformmangel beruft, wie z.B. eine Entgeltsenkung.3)