Autorin: Melle |
Eine Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- oder Betreuungsbedarfs sollte vom Unternehmer äußerst sorgsam erfolgen. Der Unternehmer ist durch §
Es empfiehlt sich eine individuelle Begründung anhand ausgewerteter Pflege- und Betreuungsdokumentationen.
Für die Form der Annahme durch den Verbraucher macht das Gesetz keine konkreten Vorgaben, die Annahme ist formfrei möglich und kann auch durch konkludentes Handeln in Form von Entgegennahme der veränderten Leistungen und Zahlungen des veränderten Entgelts erfolgen.
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