Sachverhalt

Autorin: Melle

Bärbel Landmann betreibt ein Altenheim, in dem Roswitha Richrath wohnt. Roswitha Richrath war zunächst der Pflegestufe 1 zugeordnet, die auch dem am 01.06.2010 geschlossenen Vertrag für vollstationäre Pflegeeinrichtung zugrunde lag. Mit Schreiben vom 20.04.2011 zeigte Bärbel Landmann gegenüber Roswitha Richrath an, dass sich der Pflege- und Betreuungsbedarf derart erhöht habe, dass eine Einstufung in die nächst höhere Pflegestufe erforderlich sei. Sie forderte Roswitha Richrath auf, einen Antrag auf Neubegutachtung der Pflegebedürftigkeit zu stellen. Bärbel Landmann führte in ihrem Schreiben weiter aus, dass mit einer Pflegestufenänderung ebenfalls eine Entgelterhöhung verbunden wäre, die sie gleichzeitig ankündigte. Dabei hat sie die genauen Beträge angegeben.

Roswitha Richrath stellte daraufhin am 07.05.2011 einen entsprechenden Höherstufungsantrag. Mit Bescheid vom 28.08.2011 übernahm die Pflegekasse rückwirkend ab Mai 2011 die Pflegekosten nach der Pflegestufe 2. Bärbel Landmann berechnete in der Folgezeit die Vergütung auf der Grundlage dieser Eingruppierung, und zwar rückwirkend ab Mai 2011. Roswitha Richrath zahlte umfassend. Bärbel Landmann erbrachte durchgehend Pflegeleistungen nach der Pflegestufe 2.