Autorin: Melle |
Barbara Bärenfang betreibt mehrere Einrichtungen der stationären Pflege und hat für die vollstationäre Aufnahme pflegebedürftiger Personen einen vorformulierten Pflegevertrag. Dieser enthält auszugsweise folgende Regelung:
"Pflegevergütung
B. ist eine zugelassene Pflegeeinrichtung, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung mit öffentlichen Kostenträgern verzichtet hat. Gemäß § 91 SGB XI wird die Pflegevergütung mit dem Bewohner direkt vereinbart und abgerechnet. (…)
Kaution
Der Bewohner verpflichtet sich, der B. gemäß §
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