Eckregelsatz

Autorin: Staaßen

Der Eckregelsatz stellt den notwendigen Regelbedarf eines Erwachsenen dar, er ist in der Regelbedarfsstufe 1 der Anlage zu §  28 SGB XII abgebildet. Er ergibt sich aus einer durch Einkommens- und Verbrauchsstichproben abgeleiteten Bemessung der Verbrauchsausgaben.