Regelbedarfsstufen

Autorin: Staaßen

Die Regelbedarfsstufen sind in der Anlage zu §  28 SGB XII aufgeführt. Es handelt sich um eine Abbildung der finanziellen Bedarfe von Personen verschiedener Altersstufen sowie in unterschiedlichen Familien- und Wohnsituationen (§  27a Abs.  2 Satz 2 SGB XII). So wird z.B. ein alleinlebender Erwachsener einer anderen Regelbedarfsstufe zugeordnet als ein Kind. Die Einteilung hat Auswirkung auf die Höhe der Leistung.