Der Auftrag umfasst vereinbarungsgemäß folgende Tätigkeiten:
- steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Nachfolgeplanung
- Erstellung von Feststellungs- und Schenkungsteuererklärungen für etwaige lebzeitige Zuwendungen
- Abstimmung mit Steuerbehörden, Beantwortung von Rückfragen im Zusammenhang mit den einzureichenden Feststellungs- und Schenkungsteuererklärungen
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Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 4 StBVV).
Abweichend von der Steuerberater-Vergütungsverordnung werden wir die von uns zu erbringenden Leistungen nach dem anfallenden Zeitaufwand und den folgenden Stundensätzen abrechnen:
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