Vergütungsvereinbarung zwischen Steuerberater und Auftraggeber

Der Auftrag umfasst vereinbarungsgemäß folgende Tätigkeiten:

-      steuerliche Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Nachfolgeplanung

-      Erstellung von Feststellungs- und Schenkungsteuererklärungen für etwaige lebzeitige Zuwendungen

-      Abstimmung mit Steuerbehörden, Beantwortung von Rückfragen im Zusammenhang mit den einzureichenden Feststellungs- und Schenkungsteuererklärungen

-      .

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 4 StBVV).

Abweichend von der Steuerberater-Vergütungsverordnung werden wir die von uns zu erbringenden Leistungen nach dem anfallenden Zeitaufwand und den folgenden Stundensätzen abrechnen: