Checkliste zur Ermittlung des Einzel-GdB

Checkliste: Ermittlung des Einzel-GdB

 

1. Schritt: Ermittlung der zu berücksichtigenden Gesundheitsstörungen     (abzustellen ist ausschließlich auf medizinisches Fachwissen)

Befragung des Mandanten zu sämtlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Bereits vorhandene ärztliche Unterlagen sollten zusammengestellt werden.

2. Schritt: Ermittlung des jeweiligen Einzel-GdB unter Berücksichtigung     der VMG (tatrichterliche Entscheidung)

Unberücksichtigt bleiben Beeinträchtigungen, die beispielsweise durch Medikamente oder Hilfsmittel, wie eine Brille weitgehend ausgeglichen werden können und daher ohne Auswirkungen auf die Teilhabe im gesellschaftlichen Leben sind

Funktionsbeeinträchtigungen, die nicht in den VMG aufgeführt sind, sind durch Analogiebildung zu bewerten.

Besondere seelische Beeinträchtigungen und Schmerzen sind ggf. gesondert zu berücksichtigen.