Checkliste Voraussetzungen für Pflegewohngeld |
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Wohnsitz vor der Heimunterbringung Anspruch auf Pflegewohngeld hat grundsätzlich nur, - wer seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt vor der Heimunterbringung in NRW oder SH hatte, oder ausnahmsweise - wer nachweist, dass in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt in NRW, in dem oder in der die Pflegeeinrichtung ihren Sitz hat, ein in gerader oder nicht gerader Linie Verwandter des ersten oder zweiten Grads seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. |
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Leistungsbescheid der Pflegeversicherung über vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI und Feststellung des Pflegegrads durch MDK |
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Heimvertrag mit der Pflegeeinrichtung Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Heimentgelt zusammen? - Kosten der Pflege - Kosten der Unterkunft und der Verpflegung - Investitionskosten der Pflegeeinrichtung |
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Einkommen des Pflegebedürftigen Inhalt und Umfang des einzusetzenden Einkommens berechnet sich nach den §§ 82 ff. SGB XII. Es wird das Einkommen unter Berücksichtigung des Einkommens der nicht getrenntlebenden Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartner oder der mit ihnen in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Personen zugrunde gelegt. |
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Vermögen des Pflegebedürftigen |
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