Checkliste Voraussetzungen für Leistungen der Eingliederungshilfe |
Behinderung des Antragstellers Anspruch auf Eingliederungshilfe hat nur, - wer eine wesentliche Behinderung aufweist, - bis 31.12.2022 nach § 53 SGB XII i.V.m. §§ 1-3 EinglHVO - ab 01.01.2023 "erhebliche Einschränkung" in den "9 Lebensbereichen" gem. § 99 SGB IX |
Leistungsbescheid der Pflegeversicherung und Feststellung des Pflegegrads von zumindest 2 durch MDK |
Einkommen des Antragstellers Inhalt und Umfang des einzusetzenden Einkommens berechnet sich nach den §§ 135-138 SGB IX. |
Vermögen des Antragstellers Inhalt und Umfang des einzusetzenden Vermögens berechnet sich nach den §§ 139, 140 SGB IX. |
Gesamtplanverfahren Die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgt nach Abschluss eines Gesamtplanverfahrens gem. §§ 117 ff. SGB IX. Wunsch und Zustimmung des Antragstellers zur Durchführung einer Gesamtplankonferenz gem. § 119 |
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