Checkliste Voraussetzungen für Leistungen auf Eingliederungshilfe

 

Checkliste Voraussetzungen für Leistungen der Eingliederungshilfe

 

Behinderung des Antragstellers

Anspruch auf Eingliederungshilfe hat nur,

- wer eine wesentliche Behinderung aufweist,

- bis 31.12.2022 nach § 53 SGB XII i.V.m. §§ 1-3 EinglHVO

- ab 01.01.2023 "erhebliche Einschränkung" in den "9 Lebensbereichen" gem. § 99 SGB IX

Leistungsbescheid der Pflegeversicherung und Feststellung des Pflegegrads von zumindest 2 durch MDK

Einkommen des Antragstellers

Inhalt und Umfang des einzusetzenden Einkommens berechnet sich nach den §§ 135-138 SGB IX.

Vermögen des Antragstellers

Inhalt und Umfang des einzusetzenden Vermögens berechnet sich nach den §§ 139, 140 SGB IX.

Gesamtplanverfahren

Die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgt nach Abschluss eines Gesamtplanverfahrens gem. §§ 117 ff. SGB IX.

Wunsch und Zustimmung des Antragstellers zur Durchführung einer Gesamtplankonferenz gem. § 119